Allgemeines:
Wir möchten auf folgende Erfordernisse aufmerksam machen und Hilfestellung für den reibungslosen Erwerb der Fahrerlaubnis geben:
Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis muss ein Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis beim zuständigen Ordnungsamt (Führerscheinstelle) gestellt werden. Anträge werden in der Fahrschule während der Bürozeiten ausgehändigt.
Zur weiteren Bearbeitung sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich:
*Bescheinigung über die Teilnahme an Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe
*Sehtest (Augenarzt oder Optiker)
*Lichtbild
*Personalausweis
Erst wenn die Unterlagen vollständig vorliegen, kann der Antrag bei der jeweiligen Führerscheinstelle eingereicht werden.
Der genehmigte Antrag wird an den TÜV weitergeleitet. Dieser bestätigt der Fahrschule in wöchentlichen Mitteilungen den Eingang des Antrages. Erst dann kann für die Fahrschülerin/ den Fahrschüler ein Platz für die theoretische Prüfung bestellt werden.
Eine Vorstellung zur theoretischen Prüfung ist erst drei Monate vor Vollendung des 16. (Klasse A1 und M) bzw. 18. Lebensjahres zulässig.
Die theoretische Prüfung beinhaltet sowohl Fragen zum Basiswissen als auch zum Zusatzwissen für die jeweiligen Klassen, z. B. für:
*Klasse B Fragebögen Basiswissen + Zusatzwissen Pkw fahren
*Klasse A Fragebögen Basiswissen + Zusatzwissen Motorrad fahren.
Erst nach bestandener theoretischer Prüfung kann - nach Absprache mit dem Fahrlehrer - die praktische Prüfung bestellt werden.
Eine Vorstellung zur praktischen Prüfung ist erst vier Wochen vor Vollendung des 16. (Klasse A1 und M) bzw. 18. Lebensjahres zulässig.
Fragen beantworten wir jederzeit gerne und sind auch für Anregungen und Kritik offen. Wir hoffen, dass diese Hinweise den Weg zum Erlangen der Fahrerlaubnis ein wenig vereinfacht haben!
Das Team der Fahrschule Schneider
